Selbstverwaltung? Was ist das?

DAK-VRV zur Sozialwahl

Was kann sie, was darf sie, wozu braucht man sie?

Selbstverwaltung unterstützt eine sinnvolle Weiterentwicklung des Leistungsangebots der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie kontrolliert die hauptberuflichen Führungsgremien im Gesundheits- und Rentenversicherungssystem. Die Selbstverwaltungsgremien (z.B. Verwaltungsrat) schützen vor Eingriffen in das GKV-System. Mitglieder wählen die Selbstverwaltungsgremien bei den Sozialwahlen. Sozialwahlen finden alle 6 Jahre statt.

Was können wir bewirken?

Wir, die DAK-VRV als Versicherten- und Rentnervereinigung (VRV), stellen zurzeit fast ein Viertel der Mitglieder im Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit und können dort die Leistungsgestaltung und Mittelverwendung mit beeinflussen. Darüber hinaus sind wir in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund vertreten und setzen hier unsere Akzente.

Warum brauchen wir Sie als Mitglied?

Viele engagierte Mitglieder sind notwendig, um die Existenz und Bedeutung der Selbstverwaltung zu stärken und unser Gewicht in den Gremien zu festigen. Stärken Sie unsere ehrenamtliche Arbeit! Nur eine starke Selbstverwaltung kann Schutzschild für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Rechte und Bedürfnisse ihrer Versicherten sein. Wir wollen keinen Gesundheitsschutz „nach Kassenlage“!

Wählen Sie bei der Sozialwahl 2023 DAK-VRV die Versicherten- und Rentnervereinigung!

 


Tags: DAK-VRV, DAK, Selbstverwaltung, Verwaltungsrat, Deutsche Rentenversicherung, DRV Bund, Sozialwahl 2023

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