
Bekenntnis zur sozialen Selbstverwaltung (Auszug)
Die soziale Selbstverwaltung gibt es seit über 100 Jahren; ihre Idee hat sich parallel zur Krankenversicherung entwickelt.
Die soziale Selbstverwaltung gibt es seit über 100 Jahren; ihre Idee hat sich parallel zur Krankenversicherung entwickelt.
Die Information darüber, dass die DAK-VRV regelmäßig einen Stammtisch durchführt, spricht sich herum. An dieser ab 17.00 Uhr durchgeführten Video-Veranstaltung nahmen 36 Mitglieder teil.
Die Krankenkassen, also auch die DAK-Gesundheit, sind nach ihrer gesetzlichen Definition „rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung“. Organ dieser Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der in etwa dem Aufsichtsrat einer privatwirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft entspricht. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut dem MD (früher MDK=Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geben Patienten pro Jahr eine Milliarde € für zusätzliche Untersuchungen und Behandlungen aus, zum Beispiel für IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen).