EU-Austritt: Was der Brexit für die Rente bedeutet

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat keine Auswirkungen auf bereits erworbene Rentenansprüche. Das heißt: Für alle, die eine Rente unter Berücksichtigung von deutschen beziehungsweise EU-mitgliedstaatlichen und britischen Versicherungszeiten beziehen, ändert der Brexit nichts. Bis zum 31.12.2020 entstandene Rentenansprüche bleiben weiter bestehen. Darauf weist die DAK-VRV hin.

Weiterlesen

E-Mail