Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Berücksichtigung von Kindern eröffnet neue Chancen für bisher freiwillig gesetzlich Versicherte oder Privatversicherte.

Die Krankenversicherung der Rentner bietet Rentenantragstellern und Rentnern einen umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass von Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 90 % der zweiten Hälfte dieses Zeitraums die Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat (Vorversicherungszeit).

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Abgespeckter “Check-up 35”?

Möglicherweise wurden Sie im Frühjahr dieses Jahres von Ihrem Arzt darüber informiert, dass „die Krankenkasse“ den Check-up 35 nun nicht mehr alle zwei Jahre, sondern nur noch alle drei Jahre bezahlen würde. Eine irritierte Nachfrage bei Ihrer DAK-Gesundheit brachte vielleicht auch nur den vagen Hinweis, dass der Gesetzgeber oder gar die Selbstverwaltung das so beschlossen hätte. Stimmt das wirklich, wurde diese so wichtige Gesundheitsvorsorge reduziert?

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