Zweites Führungspositionen-Gesetz - FüPoGII (Auszug)

In einer Veröffentlichung der Bundesregierung in diesem Jahr war zu lesen „Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert“.

Da viele Appelle und die freiwillige Verpflichtung in vielen Jahren nicht die erhofften und zugesagten Veränderungen brachten, hat das Bundeskabinett im Januar 2021 eine Reform des Gesetzes zur Frauenquote auf den Weg gebracht

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Neben der Privatwirtschaft richtet sich das Gesetz an Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und an Körperschaften des öffentlichen Rechts,  wie z.B.  Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.

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Die DAK-Gesundheit versichert mehr Frauen als Männer und hat deutlich mehr weibliche als männliche Mitarbeitende. Daher war es nur konsequent, dass der Verwaltungsrat als dafür zuständiges Gremium früh entschieden hat, als neues Vorstandmitglied eine Frau zu wählen.

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Bei den Sozialwahlen 2023 wird gelten, dass die Vorschlagslisten einen Mindestanteil von 40 % Männern, was erfahrungsgemäß völlig problemlos ist, aber auch einen Mindestanteil von 40 % Frauen haben müssen.

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Bei aller Notwendigkeit der Geschlechterparität müssen wir allerdings auch auf  Eignung und Befähigung achten und auch darauf, dass der gute Mix von jüngeren und älteren Bewerbern Berücksichtigung findet.

 

Barbara Krell-Jäger, München             
Bernd Vallentin, Düsseldorf

Der vollständigen Bericht von Barbara Krell-Jäger und Bernd Vallentin ist in DAK-VRV Aktuell! 04/21 nachlesbar.

DAK-VRV Aktuell wird 4-mal pro Jahr erstellt und den Mitgliedern der DAK-VRV kostenlos zur Verfügung gestellt.

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Tags: DAK, Selbstverwaltung

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