Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2019

Am 1. Januar 2019 traten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, zum Beispiel:

- Der Mindestlohn steigt von derzeit 8,84 € auf 9,19 €.

- Es gibt Neuerungen bei der Rente, und die Arbeitgeber zahlen wieder den gleichen Anteil für den Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung.

- Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und für Kinderlose auf 3,3 Prozent. Damit sollen die Pflegekassen stabilisiert und die Personalnot in der Pflege bekämpft werden.

- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab Januar 2019 von derzeit 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt.

- Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 59.400,00 € jährlich (4.950 € monatlich) auf 60.750,00 € jährlich (5 062,50 € mtl.)

- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 53.100,00 € jährlich (4.425 € mtl.) auf 54.450, 00 € jährlich (4.537,50 € mtl.)

 

In der Rentenversicherung sieht das von der Groko mit großer Mehrheit beschlossene „Rentenpaket“ z.B. folgende Neuerungen vor:

- Bei der Erwerbsminderungsrente werden die sogenannten Zurechnungszeiten ausgedehnt. Wer einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, wird so eingestuft, als hätte er bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet.

- Mütterrente: Müttern wird ab dem dritten vor 1992 geborenen Kind ab 2019 ein halber Rentenpunkt zusätzlich anerkannt. Müttern, deren Kinder nach 1992 geboren sind, werden drei Jahre angerechnet.

- Der Übergangsbereich zwischen einem Mini- und Midijob wird ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450,-- € und 1.300,-- € verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Midi Jobber sollen die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmer-anteil in die Rentenversicherung gezahlt.

 

In 2019 weiter beschäftigen werden uns z.B. das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende, um nur einige zu nennen.

Es ist also eine Menge in Bewegung, nichts wird langweilig. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.

 

DAK-VRV Redaktion Januar 2019

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