Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 31.Mai 2021 ein wegweisendes Urteil zum Thema Rentenbesteuerung gefällt. Es geht um den Vorwurf, dass der Staat bei Rentnern zwei Mal Steuern kassiert – einmal in der Erwerbsphase und dann noch einmal in der Phase des Rentenbezuges.
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Die Bundesregierung rechnet aktuell mit einer Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 um 5,2 Prozent im Westen und 5,9 Prozent im Osten. Die genaue Erhöhung wird erst im März 2022 festgelegt
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DAK-VRV begrüßt, dass das geschäftsführende Bundeskabinett beschlossen hat den ergänzenden Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds von sieben Milliarden Euro für 2022 um weitere sieben Milliarden aufzustocken (Der Bundestag muss dem noch zustimmen). Damit kann ein deutlicher Anstieg der Kassenbeiträge im kommenden Jahr verhindert werden. Die Finanzierung der GKV muss aber auch langfristig gesichert werden.
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Unverändert bei 58.050 Euro oder monatlich 4.837,50 Euro bleibt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auch die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unverändert bei 64.350 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt die Grenze im Westen um 50 auf 7.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt dagegen um 50 auf 6.750 Euro im Monat.
Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei.
Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent.
Das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung zu den Rechengrößen 2022. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
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