DAK-VRV: Nachhaltige Finanzierungsstrategie im Koalitionsvertrag festschreiben!

DAK-VRV begrüßt, dass das geschäftsführende Bundeskabinett beschlossen hat den ergänzenden Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds von sieben Milliarden Euro für 2022 um weitere sieben Milliarden aufzustocken (Der Bundestag muss dem noch zustimmen). Damit kann ein deutlicher Anstieg der Kassenbeiträge im kommenden Jahr verhindert werden. Die Finanzierung der GKV muss aber auch langfristig gesichert werden.

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Beitragsbemessungs­grenzen: Nur geringe Veränderungen 2022 vorgesehen

Unverändert bei 58.050 Euro oder monat­lich 4.837,50 Euro bleibt die bundesweit einheitliche Beitrags­be­mes­sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Auch die bundeseinheitliche Versiche­rungs­pflicht­­­grenze in der GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bleibt unver­ändert bei 64.350 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenver­sicherung (PKV) versichern.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt die Grenze im Westen um 50 auf 7.050 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt dagegen um 50 auf 6.750 Euro im Monat.

Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenan­glei­chung Ost. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei.

Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2022 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2020 betrug im Bundesgebiet minus 0,15 Prozent.

Das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung zu den Rechengrößen 2022. Es bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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