Reformbedarf in der Pflege: DAK-VRV fordert paritätisch ausgestaltete nachhaltige Finanzierung der Pflege

Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen bleibt ein ernstzunehmendes Problem. Zum 1.1.2022 mussten die Pflegebedürftigen bundesweit durchschnittlich 2.179 Euro zuzahlen. Der Anteil ist damit gegenüber dem Vorjahr um 111 Euro gestiegen. Allein auf die pflegebedingten Eigenanteile entfallen aktuell Monat für Monat 912 Euro.

Durch die „kleine Pflegereform“ der alten Bundesregierung tritt zum 1.1.2022 zwar eine Entlastung ein. So übernehmen die Pflegekassen je nach Verweildauer in der Pflegeeinrichtung zwischen 5 bis 70 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile (im ersten Jahr des Aufenthaltes 5, im zweiten Jahr 25, im dritten 45, danach 70 Prozent). Diese Entlastung könnte aber durch steigende Löhne und bessere Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen wieder neutralisiert werden - laut einer Studie der Uni Bremen bereits ab 2023. Die Entwicklung bei den Eigenanteilen muss genauestens beobachtet werden, fordert DAK-VRV. Ggf. sind dann weitere Maßnahmen zur Begrenzung erforderlich. Dies ist richtigerweise auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden.

Die in der „kleinen Pflegereform“ vorgesehenen Zusatzausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sind nicht ausreichend gegenfinanziert. Allein die aktuelle Entlastung bei den Eigenanteilen kostet jedes Jahr drei Milliarden Euro: Eine Milliarde Euro ist durch den neuen Steuerzuschuss abgedeckt, zwei Milliarden dagegen in 2022 noch offen.Hinzu kommt die stetig steigende Zahl an Leistungsempfängern. Auch die Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose um 0,1 Prozent ab dem 1.1.2022 werde nicht ausreichen, um das Defizit zu decken.

Die Koalition benennt auch Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung im Koalitionsvertrag, wie die Finanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln oder die moderate Beitragssatzerhöhung. Hier muss die Koalition aber konkreter werden. Allein können die Beitragszahler die Finanzlasten nicht tragen, sie müssen auf mehrere Schultern verteilt werden. Dazu gehören:

  • dauerhafter Steuerzuschuss durch den Staat, denn die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
  • verbindliche Übernahme der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen durch die Bundesländer. Aktuell müssen die Pflegebedürftigen die Kosten dafür tragen, bundesdurchschnittlich 466 Euro im Monat.
  • Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am gemeinsamen Finanzausgleich. Dieser könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.
  • keine Verschiebung der Behandlungspflege aus der Pflegeversicherung in die GKV. Das löst kein Finanzierungsproblem, sondern verlagert es nur und verschärft die Finanzsituation der GKV.

Zudem sollten Reformen innerhalb des Systems der SPV erfolgen, nicht im Bereich der privaten Zusatzversicherungen. Eine Privatisierung des Risikos Pflege lehnt DAK-VRV ab.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung vdek

Tags: DAK-VRV, DAK, Versorgung, Sozialpolitische Positionen , Sozialwahl 2023

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